Kategorie Ingenieurwesen / Entwicklung und Konstruktion
Frühster Einstellungstermin Nicht angegeben
Einkommen Keine Angabe / VB
Karrierelevel Nicht angegeben
Anstellungsart Nicht angegeben

Beschreibung

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz zum 01.12.2020 in Vollzeit einen

Ingenieur (w/m/d)
für die Gewerbeaufsicht

Ihre Aufgaben

  • Im Bereich des technischen Arbeitsschutzes, insbesondere für die Leitbranchen Metallverarbeitung, Elektrotechnik, Metallerzeugung, Fahrzeugbau, Maschinenbau, Feinmechanik, Kraftfahrzeugreparatur, Tankstellen und Verwaltung, überwachen Sie Unternehmen auf die Einhaltung der Anforderungen des Immissions-, Wasser- und Geräte- und Produktsicherheitsrecht sowie des sozialen und technischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei sind Außendiensttermine, Besprechungen mit Unternehmen und Kommunen sowie Betriebskontrollen durchzuführen.
  • Sie wirken an Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren der o.g. Rechtsbereiche mit. Sie fertigen hierzu fachtechnische Stellungnahmen an und vertreten diese hausintern wie extern.
  • Sie führen Kontrollen und Bewertungen im Bereich des Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrechts durch, insbesondere im Bereich der Sicherheit von Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen sowie im Umgang mit Chemikalien.
  • Sie führen Brandverhütungsschauen in Zusammenarbeit mit den Brandschutzbehörden durch, untersuchen umweltrelevante Schadensfälle und prüfen die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften.
  • Bei Arbeitsunfällen und besonderen Schadensfällen in den o.g. Leitbranchen untersuchen sie diese und werten diese eigenverantwortlich aus.
  • In immissionsschutz-, wasser-, abfall- und baurechtlichen Verfahren prüfen Sie die vorgelegten Gutachten und arbeiten die fachlichen Stellungnahmen aus.
  • Sie prüfen spezielle immissionsschutzrechtliche Maßnahmen v.a. im Bereich Schall- und Geruchsimmissionen.
  • Zu Ihren Aufgaben zählen zudem die fachliche Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden und die Durchführung verwaltungsrechtlicher Zwangsmaßnahmen.
  • Sie treffen verwaltungsrechtliche Entscheidungen und führen Überwachungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung durch.
  • In Bauleitplanverfahren geben Sie für Ihren Zuständigkeitsbereich fachliche Beurteilungen und Stellungnahmen ab.
Erstellt am: 31.08.2020 | Gültig bis: 14.09.2020

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