Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Im BfArM arbeiten mehr als 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Zulassung und der Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und der Überwachung des
Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit und damit der Patientensicherheit. Auf diese Weise leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger.
Das Umfeld, in dem es dabei tätig ist, wird von hochdynamischen Prozessen geprägt. Mit Blick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen agiert das BfArM mit einer führenden Digital-Kompetenz partnerschaftlich unter den für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zuständigen Institutionen. Es wirkt dabei aktiv an der Entwicklung von Konzepten beispielsweise zur Nutzung von „Big Data“ und Künstlicher Intelligenz mit. Das BfArM versteht sich als zielorientierte und gestaltende Kraft der systematischen Zusammenführung und effizienten Nutzung dieser Daten. Es arbeitet dafür, dass Innovationen ohne unnötige Verzögerung in der Versorgung ankommen und Patientinnen und Patienten schnellen Zugang zu sicheren digitalen Medizinprodukten erhalten.
Die Forschung des BfArM fokussiert auf wichtige und thematisch aktuelle Forschungsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Zulassung und der Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln sowie der Risikoerfassung und -bewertung bei Medizinprodukten.
Unter www.bfarm.de finden Sie weitere Informationen zum BfArM.
In der Fachgruppe „IT-Steuerung und Betrieb“ (10.1) der Abteilung „Informationstechnik, Klinische Prüfung“ (10) ist am Dienstsitz Bonn / Köln ab sofort die Stelle einer
zu besetzen.
Eine Zulagenzahlung auf Grundlage des maßgeblichen BMI-Erlasses zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften ist nach entsprechender Verhandlung möglich.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.02.2022 über das Online-Bewerbungsportal mit der Angabe der Kennziffer 10.1.01/21 (Bitte Kennziffer unbedingt angeben).
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem. Papier- und E-Mail-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte zur Position erteilt Ihnen Herr Jan Franzen unter Tel. +49 (0)228-99-307-3767.
Das BfArM strebt nachdrücklich die Gleichstellung von Frauen und Männern an. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben und werden bei gleicher Eignung nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt (bitte entsprechenden Nachweis beifügen).
Das BfArM bietet zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeitmodelle an.
Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Das BfArM fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.beruf-und-familie.de.
Wenn Sie mehr über die Arbeit des BfArM erfahren möchten, besuchen Sie unsere Homepage www.bfarm.de. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Karriere im BfArM unter www.bfarm.de/karriere.
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
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