Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine der führenden Gesundheitsbehörden in Europa. Mehr als 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich in internationalen Zulassungs- und Forschungsprojekten für die schnelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit sicheren, wirksamen Arzneimitteln und Medizinprodukten ein. Als selbstständige Bundesoberbehörde gehört das BfArM zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Im Fachgebiet „Anwendungsintegration, Anwendungsbetreuung“ (10.22) in der Fachgruppe „IT- und Fachverfahren“ (10.2) der Abteilung „Informationstechnik, Klinische Prüfung“ (10) ist am Dienstsitz Bonn / Köln ab sofort die Stelle einer / eines
unbefristet zu besetzen.
Eine Zulagenzahlung auf Grundlage des maßgeblichen BMI-Erlasses zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften ist nach entsprechender Verhandlung möglich.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 09.02.2022 über das Online-Bewerbungsportal mit der Angabe der Kennziffer 10.22.01/22 (Bitte Kennziffer unbedingt angeben).
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem. Papier- und E-Mail-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte zur Position erteilt Ihnen Herr Claus Viehmann unter Tel. +49 (0)228-99-307-3246.
Das BfArM strebt nachdrücklich die Gleichstellung von Frauen und Männern an.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt (bitte entsprechenden Nachweis beifügen).
Das BfArM bietet zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeitmodelle an.
Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Das BfArM fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.beruf-und-familie.de.
Wenn Sie mehr über die Arbeit des BfArM erfahren möchten, besuchen Sie unsere Homepage www.bfarm.de. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Karriere im BfArM unter www.bfarm.de/karriere.
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen. Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
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