Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sucht zum 01.01.2023 für das Dezernat 1 - Studentische Angelegenheiten eine*n
(A 15 bzw. EG 15 TV-L)
Das Dezernat 1 – Studentische Angelegenheiten ist mit seinen drei Abteilungen Studierendenservice, Studierenden- und Prüfungsverwaltung und International Office und seinen insgesamt rund 85 Beschäftigten für die administrative Betreuung und zentrale Beratung der rund 35.000 Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verantwortlich. Es arbeitet hierbei eng mit den fünf Fakultäten und den Lehrenden der HHU sowie anderen Dezernaten der Zentralen Universitätsverwaltung zusammen. Einen besonderen Schwerpunkt der Aufgaben stellen für die kommenden Jahre die Optimierung von Prozessen sowie die Digitalisierung der Serviceleistungen des Dezernats, insbesondere mit Hilfe der in der Einführung befindlichen Software HISinOne dar.
Die Stelle ist aufgrund des Eintritts in den Ruhestand des gegenwärtigen Stelleninhabers zum 01.01.2023 in Vollzeit zu besetzen. Teilzeitarbeit in einem angemessenen Umfang ist möglich.
Fragen zum Stellen- und Anforderungsprofil beantwortet Ihnen gerne der Kanzler der Universität Herr Dr. Martin Goch unter der Tel.-Nr. 0211 - 81 11000.
Die Heinrich-Heine-Universität vertritt das Prinzip „Exzellenz durch Vielfalt“. Sie hat die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und erfolgreich am Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes teilgenommen. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt unter ihren Mitarbeiter*innen zu fördern.
Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen ist ebenso erwünscht. Zur Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung weisen Sie diese bitte durch geeignete Unterlagen nach.
Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 128.22 – 3.2 bis zum 01.06.2022 bevorzugt in elektronischer Form (zusammengefasst in einer PDF-Datei < 5 MB, abweichende Formate werden nicht berücksichtigt) an
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