Wir bearbeiten alle sozialmedizinischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein. Unsere Aufgaben sind so vielfältig, wie auch wir es sind. Als unabhängige und unparteiische medizinische Sachverständige setzen wir uns professionell für eine soziale Medizin im Interesse der Solidargemeinschaft ein und leisten einen wesentlichen Beitrag im Gesundheitssystem. Unter Berücksichtigung der geltenden Sozialgesetzgebung leiten uns die Prinzipien der Solidarität, Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit.
Zur Verstärkung der Abteilung Ambulante Versorgung suchen wir an unseren Standorten Hamburg, Lübeck, Kiel und Flensburg
(Kennziffer 25/2022)
Wir benötigen Ihre fachärztliche Erfahrung als Kinderarzt (m/w/d) für spezielle kinderärztliche Begutachtungsthemen, z. B. außerklinische Intensivpflege bei Kindern, pädiatrische Hilfsmittel, pädiatrische Rehabilitation, Frühförderung, sozialmedizinische Nachsorge, spezialisierte ambulante Palliativbehandlung bei Kindern und Konzeptprüfungen.
Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen der gesamten sozialmedizinischen Begutachtung und bilden Sie nicht nur in kinderärztlichen Themen, sondern auch in weiteren Schwerpunkten anderer Begutachtungsbereiche wie Arbeitsunfähigkeit oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aus. Sie profitieren von einem umfassenden fachlichen Austausch in einem multidisziplinären Team bestehend aus Ärzten (m/w/d) verschiedenster Fachrichtungen, Pflegefachkräften und Orthopädietechnikern (m/w/d).
Dann steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Ambulante Versorgung, Frau Dr. Mörchen, unter der Telefonnummer 040 25169-2101 gern zur Verfügung.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 25/2022 und des gewünschten Arbeitsortes bis zum 23.09.2022 als Onlinebewerbung über unsere Website. Bitte beachten Sie, dass per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden.
Bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation werden schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt.
Ein Immunitätsnachweis (COVID 19) ist entsprechend § 20a Infektionsschutzgesetz ab dem 16.03.2022 gesetzlich vorgeschrieben.
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Medizinischer Dienst Nord
Abteilung Personal und Finanzen
Hammerbrookstraße 5, 20097 Hamburg
Jetzt bewerben | www.md-nord.de
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